Aufstiegs-BAföG
Die Förderung für deinen beruflichen Aufstieg!
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Du bei Deiner beruflichen Weiterqualifizierung finanziell unterstützt wirst. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitlehrgänge.
Die wichtigsten Förderleistungen auf einen Blick:
- Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil bei 50 % für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
- Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 %.
- Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
- Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
Wieviel genau? Das kannst du mit unserem Förderrechner herausfinden.
Welche Bildungsangebote werden gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung (sogenannte Praxisstudiengänge) auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse – darunter Meister/in, Fachwirt/in und Betriebswirt/in. Wenn der angestrebte Abschluss eine höherqualifizierende Fortbildung darstellt, ist grundsätzlich eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich.
Du hast Anwesenheitspflicht
Während Deiner Weiterbildung musst Du an mindestens 70 % der Unterrichtseinheiten teilnehmen.
Nimmst du online am Unterricht teil, muss Deine Kamera dauerhaft eingeschaltet sein. Bitte beachte dazu folgende Vorgabe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für BAföG-Bezieher/innen: Auf Basis der Gleichbehandlung von physischem und virtuellem Präsenzunterricht ist für eine zweifelsfreie Feststellung der Anwesenheit bei virtueller Kurs-Teilnahme eine aktive Kameraverbindung während des Unterrichts notwendig.
Beratung, Antragstellung und Auszahlung
Für deinen Antrag oder Fragen wende dich bitte direkt an dein örtlich zuständiges Förderamt. Dieses kannst du einfach über die Postleitzahlensuche auf aufstiegs-bafoeg.de finden.
Nützliche Links:
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