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Fördermöglichkeiten

Günstige Weiterbildungen durch Fördermöglichkeiten – ab 0 Euro!

Für die Förderungen von Weiterbildung gibt es eine Vielzahl finanzieller Möglichkeiten. Mit Hilfe von z.B. staatlichen Förderungen sind berufliche Weiterbildungen oftmals kostengünstiger als gedacht. Dies gilt besonders für Praxsstudiengänge, die auf einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss vorbereiten.

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, darunter Meister/-in und Fachwirt/-in. Wenn der angestrebte Abschluss einen höherqualifizierenden Fortbildungsabschluss darstellt, ist grundsätzlich eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG möglich. Das wird gefördert:

  • der höherqualifizierten Berufsbildung
  • Lehrgangskosten sowie Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro
  • 50 Prozent als Zuschuss und der Rest durch ein zinsgünstiges Darlehen
  • Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es eine Unterhaltsförderung.

Absolventen einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Anschluss erhalten den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung von 3.000 Euro (Stand 1. Juli 2024).

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Die Förderung richtet sich an talentierte Fachkräfte unter 25 Jahren. Seit dem 1. Januar 2023 bis zu 8.700 Euro, verteilt auf drei Jahre mit einem Eigenanteil von zehn Prozent. Das wird gefördert:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
  • fachübergreifende Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.

Einen Bildungsgutschein können Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte erhalten. Durch den Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung zu übernehmen.

Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Fortbildung stehen, können unter Umständen über die Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Für weitere Details frage bitte zum Beispiel bei Bedarf deine/-n Steuerberater/-in.

Nach dem Soldatenversorgungsgesetz können (ehemalige) Soldatinnen und Soldaten eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung erhalten.

Für den Bereich der Gastronomie gilt: Bis zu 100% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren! Denn Die Walter und Margarete Müller Stiftung fördert Auszubildende im Kochberuf, Koch-Commis, Köche, Köchinnen oder Chefs de Partie, Diätköche und Vollwertköche durch Gewährung von Stipendien und Zuschüssen. Dies erfolgt insbesondere durch eine umfassende finanzielle Unterstützung der Meisterkurse. Neben Einzelmaßnahmen werden übergeordnete berufsausbildungsbegleitende Maßnahmen gefördert. Nähere Informationen und ausführliche Beratung zur Antragsstellung erhalten Sie bei Frau Petra Jahnke, Telefon: 040 / 514 918 00 und hier: www.muellerstiftung.com

Unser Förderrechner für Praxisstudiengänge

Unverbindliche Förderungsberechnung für Praxisstudiengänge: Mit unserem IHK-Akademie Mittelfranken Förderrechner kannst du dir die maximal mögliche Förderung anzeigen lassen.

Wichtig: Es ist dennoch eine individuelle Betrachtung notwendig. Es werden ausschließlich Lehrgangskosten gefördert.

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Hinweis

Wichtiger Hinweis

Alle Fördermöglichkeiten sind individuell verschieden! Informiere dich gerne bei uns unter Tel. 0911 1335 - 2335, im Chat auf unserer Website oder direkt bei den für die Förderungen zuständigen Stellen und Behörden.

Allgemeine Beratung: www.ihk-nuernberg.de/foerdermoeglichkeiten

Hinweis

Webcode: P1446